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Öffentliche Sozialleistungen

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Sozialgesetzbuches [Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Schwerbehinderte (SGB IX), Pflegestatistik (SGB XI), Sozialleistungen (SGB XII)], des Wohngeldgesetzes (WoGG), des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge (SHStatG) und des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), sowie zu deren Fortentwicklung, werden im Rahmen der amtlichen Sozialstatistiken verschiedene Erhebungen durchgeführt.

Pressemitteilungen

Gefährdungseinschätzungen des Kindeswohls um 28,1 % gestiegen

2023 meldeten die Jugendämter in Sachsen-Anhalt insgesamt 6 161 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Damit stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber dem Vorjahr um 28,1 % (+1 352 Fälle). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war der Anstieg unter den Verfahren mit dem Ergebnis einer latenten Kindeswohlgefährdung, das heißt, eine Kindeswohlgefährdung konnte nicht ausgeschlossen werden, mit 53,1 % (+264 Fälle) am höchsten, bei den akuten Kindeswohlgefährdungen mit einem Anstieg von 22,5 % (+210 Fälle) am niedrigsten. Die Jugendämter stellten 24,9 % (+496 Fälle) häufiger keine Kindeswohlgefährdung fest, jedoch bestand hier ein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf wurden 27,5 % (+382 Fälle) häufiger festgestellt als im Vorjahr.

Die meisten akuten Kindeswohlgefährdungen wurden bei Babys festgestellt (9,8 %). Dabei war Vernachlässigung die häufigste Form der akuten Kindeswohlgefährdung bei Babys (81,3 %). In dieser Altersgruppe und auch bei den Gefährdungseinschätzungen insgesamt (2 947 Mädchen; 3 214 Jungen) war das Geschlechterverhältnis stets relativ ausgeglichen.

Verfahren wurden am häufigsten durch die Polizei/Justizbehörden (1 607 Fälle), anonym (872 Fälle) sowie durch die Schule (586 Fälle) und Bekannte bzw. Nachbarn (553 Fälle) initiiert. In den meisten Fällen gab es vor den Verfahren zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung keine Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (66,7 %). Bei 33,3 % wurden zum Zeitpunkt des Verfahrens bereits Leistungen wahrgenommen.

Bei Feststellung einer akuten Kindeswohlgefährdung handelte es sich am häufigsten um Vernachlässigung des Kindes bzw. Jugendlichen (709 Fälle), gefolgt von körperlicher (344 Fälle) und psychischer Misshandlung (320 Fälle). Unter den registrierten Fällen wurde mit 97 Fällen am seltensten sexuelle Gewalt als Ursache der Kindeswohlgefährdung angegeben, wenngleich es gegenüber dem Vorjahr mit 65 Fällen einen erheblichen Anstieg in der Registrierung gab.

Die meisten Verfahren wurden 2023 wie auch in den Vorjahren in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) eingeleitet (1 548 Fälle), gefolgt von der Landeshauptstadt Magdeburg (773 Fälle) sowie dem Landkreis Mansfeld-Südharz (631 Fälle).

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Unversehrtheit des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls. Werden dem zuständigen Jugendamt maßgebliche Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohls bekannt, hat es, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und entsprechenden Handlungsbedarf umzusetzen.

Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 03.09.2024

Interaktive und statische Grafiken

Ringdiagramme Kindertagesbetreuung in Sachsen-​Anhalt am 1. März 2023

Aktuelle Berichte

  • Sozialhilfe: 2022
  • Schwerbehinderte Menschen: 2023
  • Jugendhilfe Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, Ausgaben und Einnahmen: 2022
  • Einrichtungen und tätige Personen der Jugendhilfe: 2020
  • Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege: 2023
  • Angebote der Jugendarbeit: 2021
  • Wohngeld: 2022
  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeheime, Pflegegeldempfänger: 2021

Link zu allen Berichten der öffentlichen Sozialleistungen

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Aktuelle Tabelle

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII mit Wohnort in Sachsen-Anhalt nach Kreisen 2023

Kreisfreie Stadt/
Landkreis
Land1
Empfänger/-innen
insgesamt
(Personen)
Empfänger/-innen
darunter
außerhalb
von Einrich-
tungen
(Personen)
Empfänger/
-innen
im Alter von
unter 18 Jahren
(Personen
Empfänger/
-innen
im Alter von
18 bis 65 Jahren
(Personen)
Empfänger/
-innen
im Alter von
65 Jahren und älter
(Personen)

nachrichtlich:
Anspruchs-
berechtigte
nach § 264 Abs.2 SGB V

Dessau-Roßlau, Stadt   555   185 -   135   420   240
Halle (Saale), Stadt  1 755   805   25   575  1 155   480
Magdeburg, Landeshauptstadt  1 395   265   5   340  1 050   620
Altmarkkreis Salzwedel   275   60 -   50   225   55
Anhalt-Bitterfeld   680   210   5   190   490   165
Börde   910   135   5   205   700   200
Burgenlandkreis   980   155   10   190   780   480
Harz  1 165   175   5   290   870   275
Jerichower Land   420   35 -   80   340   110
Mansfeld-Südharz   900   300 -   315   585   120
Saalekreis   755   285   5   250   500   75
Salzlandkreis  1 055   140   5   260   790   250
Stendal   535   85 -   135   395   180
Wittenberg   435   85 -   110   325   145
             
Sachsen-Anhalt  11 820  2 925   75  3 125  8 625  3 395

1 Gebietsstand 31.12.2023

XLSX (ab 2020)

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